Décisions relatives à § 49 al. 3 PBG
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- VGer ZH VB.2024.00540Anbauten mit architektonischer und baulicher Selbständigkeit können als Besondere Gebäude nach § 273 PBG qualifiziert werden, auch wenn sie funktional vom Hauptgebäude abhängen; eine Verletzung der Drittelsregel bei Attikaaufbauten kann auflageweise ohne wesentliche Projektänderung behoben werden.
- VGer ZH VB.2020.00111Ob ein Anbau ein Besonderes Gebäude nach § 273 PBG darstellt, richtet sich nach seiner fehlenden objektiven Eignung zum dauernden Aufenthalt von Personen und nicht nach der beabsichtigten Nutzung; erfüllt ein Anbau die baurechtlichen Anforderungen an Aufenthaltsräume (§ 299 ff. PBG), scheidet eine Qualifikation als Besonderes Gebäude aus.
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.