Entscheide zu § 46 Abs. I AbtrG
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- VGer ZH VR.2024.00004Materielle Enteignung durch integrale Unterschutzstellung einer Villa verneint. Villa dient überwiegend der Wohnnutzung; Wohnnutzung bleibt nach Unterschutzstellung zulässig. Realwertmethode bei Luxusobjekt massgebend. Wertverlust von 37–42 % erreicht Schwelle für materielle Enteignung nicht. Kein Sonderopfer.
- VGer ZH VR.2022.00002Unterschutzstellung einer historischen Liegenschaft (Denkmalschutz) als materielle Enteignung: Heimschlagrecht verneint. Wertverlust von 44,6 % (Fr. 8,21 Mio.) durch Schutzmassnahme nicht ausreichend für materielle Enteignung, da wirtschaftlich sinnvolle Nutzung weiterhin möglich. Grundsätzliche Berücksichtigung eines möglichen…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.