Entscheide zu § 45 Abs. 2 PBG
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- VGer ZH VB.2024.00509Eine kommunale Ausnützungsregelung, die für Unter- und Dachgeschosse zusammen eine Maximalbeschränkung auf die Hälfte der in den Vollgeschossen zulässigen Nutzflächen vorsieht, ist nach ihrem klaren Wortlaut als Gesamtbetrachtung aller anrechenbaren Geschosse auszulegen.
- BRG ZH BRGE III Nr. 0116/2023Seit der Einführung von § 275 Abs. 4 PBG (in Kraft seit 1. März 2017) ist das Mass der Rückversetzung des Attikageschosses (Mindestens die halbe Höhe) Teil der verbindlichen Begriffsdefinition; Gemeinden sind nach § 45 Abs. 2 PBG an diese Definition gebunden und können keine abweichend strengeren Rückversetzungsvorschriften in ihrer…
- VGer ZH VB.2021.00732Gemeinden sind bei der Begriffsbestimmung der Ausnützungsziffer an § 255 PBG gebunden und dürfen keine eigene Berechnungsweise einführen. Eine BZO-Regelung, die für Unter- und Dachgeschosse eine maximale Nutzfläche von der Hälfte der in den Vollgeschossen zulässigen Nutzflächen festlegt, stellt eine zulässige Regelung über die…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.