Decisioni su § 45 cpv. 2 PBG
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- VGer ZH VB.2024.00509Eine kommunale Ausnützungsregelung, die für Unter- und Dachgeschosse zusammen eine Maximalbeschränkung auf die Hälfte der in den Vollgeschossen zulässigen Nutzflächen vorsieht, ist nach ihrem klaren Wortlaut als Gesamtbetrachtung aller anrechenbaren Geschosse auszulegen.
- BRG ZH BRGE III Nr. 0116/2023Seit der Einführung von § 275 Abs. 4 PBG (in Kraft seit 1. März 2017) ist das Mass der Rückversetzung des Attikageschosses (Mindestens die halbe Höhe) Teil der verbindlichen Begriffsdefinition; Gemeinden sind nach § 45 Abs. 2 PBG an diese Definition gebunden und können keine abweichend strengeren Rückversetzungsvorschriften in ihrer…
- VGer ZH VB.2021.00732Gemeinden sind bei der Begriffsbestimmung der Ausnützungsziffer an § 255 PBG gebunden und dürfen keine eigene Berechnungsweise einführen. Eine BZO-Regelung, die für Unter- und Dachgeschosse eine maximale Nutzfläche von der Hälfte der in den Vollgeschossen zulässigen Nutzflächen festlegt, stellt eine zulässige Regelung über die…
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.