Entscheide zu § 38b VRG
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- VGer ZH VB.2025.00559Die Durchsetzungshaft nach Art. 78 AIG setzt voraus, dass der Wegweisungsvollzug am persönlichen Verhalten der ausreisepflichtigen Person scheitert; so lange die eritreischen Behörden die Unterzeichnung eines 'letter of regret' noch nicht eingefordert haben und die freiwillige Ausreise nicht faktisch unmöglich ist, erweist sich die Haft…
- VGer ZH VB.2023.00501Eine Ausreise gilt auch dann nicht als objektiv unmöglich, wenn die betroffene Person ihre Mitwirkung bei der Beschaffung von Reisepapieren verweigert, da es gerade der Zweck der Eingrenzung ist, die betroffene Person zu rechtskonformem Verhalten zu veranlassen. Ausführungen zur Verhältnismässigkeit der Administrativhaft können nicht…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.