Entscheide zu § 358 PBG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2025.00274Behördlich angeordnete Sicherungsmassnahmen (Notspriessungen) nach § 358 PBG bedürfen keiner Baubewilligung; ein Mieter hat kein schutzwürdiges Feststellungsinteresse an der Frage, ob solche Massnahmen bewilligungspflichtig wären, und die Duldungspflicht ergibt sich bereits aus dem Mietrecht.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0177/2022Die für widerrechtliche Bauten entwickelte 30-jährige Verwirkungsfrist ist analog auf dauerhaft rechtswidrige Bewachsungen (Hecken) anzuwenden; nach Ablauf dieser Frist ist eine Wiederherstellungsanordnung nur zulässig, wenn die Verkehrssicherheit nicht durch mildere Massnahmen (Stoppsignal, Verkehrsspiegel, Tempo 30) gewährleistet…
- VGer ZH VB.2021.00790Mit dem Anbringen eines Stahlbands, laufenden Messungen und dem Vorbehalt weiterer Massnahmen in einer Revisionsbewilligung wird § 239 Abs. 1 PBG (Umgebungsgestaltung) genügend nachgekommen. Von einer Auflage zur weiteren Hangsicherung darf abgesehen werden; bei späteren Mängeln kann die Baubehörde jederzeit von Amtes wegen gestützt auf…
- VGer ZH VB.2019.00794Eine vom Baurekursgericht ausdrücklich angeordnete Bauabnahme nach nachträglicher Baubewilligung für ein umgenutztes Ökonomiegebäude in der Landwirtschaftszone ist nicht unnötig; die dafür erhobene Gebühr ist rechtmässig, auch wenn die Beschwerdeführerin die Geltung neuer Brandschutzvorschriften geltend macht, ohne darzulegen, weshalb…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.