Décisions relatives à § 358 PBG
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- VGer ZH VB.2025.00274Behördlich angeordnete Sicherungsmassnahmen (Notspriessungen) nach § 358 PBG bedürfen keiner Baubewilligung; ein Mieter hat kein schutzwürdiges Feststellungsinteresse an der Frage, ob solche Massnahmen bewilligungspflichtig wären, und die Duldungspflicht ergibt sich bereits aus dem Mietrecht.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0177/2022Die für widerrechtliche Bauten entwickelte 30-jährige Verwirkungsfrist ist analog auf dauerhaft rechtswidrige Bewachsungen (Hecken) anzuwenden; nach Ablauf dieser Frist ist eine Wiederherstellungsanordnung nur zulässig, wenn die Verkehrssicherheit nicht durch mildere Massnahmen (Stoppsignal, Verkehrsspiegel, Tempo 30) gewährleistet…
- VGer ZH VB.2021.00790Mit dem Anbringen eines Stahlbands, laufenden Messungen und dem Vorbehalt weiterer Massnahmen in einer Revisionsbewilligung wird § 239 Abs. 1 PBG (Umgebungsgestaltung) genügend nachgekommen. Von einer Auflage zur weiteren Hangsicherung darf abgesehen werden; bei späteren Mängeln kann die Baubehörde jederzeit von Amtes wegen gestützt auf…
- VGer ZH VB.2019.00794Eine vom Baurekursgericht ausdrücklich angeordnete Bauabnahme nach nachträglicher Baubewilligung für ein umgenutztes Ökonomiegebäude in der Landwirtschaftszone ist nicht unnötig; die dafür erhobene Gebühr ist rechtmässig, auch wenn die Beschwerdeführerin die Geltung neuer Brandschutzvorschriften geltend macht, ohne darzulegen, weshalb…
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.