Entscheide zu § 338c PBG
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- BRG ZH BRGE II Nr. 0111/2023Die aufsichtsrechtliche Aufhebung eines rechtskräftigen kommunalen Bauentscheids (Verzicht auf Baumbeseitigung) durch die Baudirektion ist nur zulässig, wenn eine klare Rechtsverletzung bzw. Ermessensmissbrauch vorliegt; fehlt eine solche, darf die Aufsichtsbehörde nicht einschreiten, auch wenn die Bäume die Sichtbereiche der VErV…
- VGer ZH VB.2019.00813Vor wesentlichen Eingriffen oder dem Abbruch einer inventarisierten Baute ist ein förmlicher Schutzentscheid zu treffen; ein projektbezogener Schutzentscheid in der Baubewilligung ist nur bei untergeordneten Korrekturen zulässig, nicht aber wenn das Bauvorhaben schützenswerte Bauteile massgeblich betreffen kann.
- VGer ZH VB.2016.00596Ein lückenhaftes Gutachten der kantonalen Denkmalpflege entfaltet nur beschränkte Bindungswirkung; eine Aufstockung ist zulässig, wenn sie ausreichend Rücksicht auf das Schutzobjekt nimmt und dessen Erscheinungsbild nur geringfügig beeinträchtigt.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.