Decisioni su § 338c PBG
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- BRG ZH BRGE II Nr. 0111/2023Die aufsichtsrechtliche Aufhebung eines rechtskräftigen kommunalen Bauentscheids (Verzicht auf Baumbeseitigung) durch die Baudirektion ist nur zulässig, wenn eine klare Rechtsverletzung bzw. Ermessensmissbrauch vorliegt; fehlt eine solche, darf die Aufsichtsbehörde nicht einschreiten, auch wenn die Bäume die Sichtbereiche der VErV…
- VGer ZH VB.2019.00813Vor wesentlichen Eingriffen oder dem Abbruch einer inventarisierten Baute ist ein förmlicher Schutzentscheid zu treffen; ein projektbezogener Schutzentscheid in der Baubewilligung ist nur bei untergeordneten Korrekturen zulässig, nicht aber wenn das Bauvorhaben schützenswerte Bauteile massgeblich betreffen kann.
- VGer ZH VB.2016.00596Ein lückenhaftes Gutachten der kantonalen Denkmalpflege entfaltet nur beschränkte Bindungswirkung; eine Aufstockung ist zulässig, wenn sie ausreichend Rücksicht auf das Schutzobjekt nimmt und dessen Erscheinungsbild nur geringfügig beeinträchtigt.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.