Entscheide zu § 316 Abs. 2 PBG
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- BRG ZH BRGE I Nr. 0003/2025Eine Person, die nach Ablauf der Auflagefrist ein Fristwiederherstellungsgesuch nach § 315 Abs. 1 PBG stellt, hat Anspruch auf Zustellung von Folgeentscheiden nach § 316 Abs. 2 PBG, da allein das Baurekursgericht über die Fristwiederherstellung entscheidet und die Verwaltungsbehörde diesen Entscheid nicht vorwegnehmen darf.
- VGer ZH VB.2023.00297Von interessierten Nachbarn kann verlangt werden, auf eine neue Bauaussteckung erneut zu reagieren und ein zweites Zustellbegehren einzureichen; ein neues Projekt kann dadurch erkennbar sein, dass zwischen Entfernung der ersten und Errichtung der zweiten Bauprofile angemessene Zeit verstrichen ist.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.