Bestimmung · 1 Entscheid

§ 31 Abs. I VRG

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Entscheide zu § 31 Abs. I VRG

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  1. VGer ZH VB.2019.0030116.01.2020 · AbgewiesenDie Erwägungen einer Verfügung nehmen an der Rechtskraft teil, soweit sie für das Verständnis des Dispositivs unerlässlich sind; eine Vollstreckungsverfügung ist rechtmässig, wenn eine Sach- und eine Androhungsverfügung vorlagen, auch wenn beide in derselben Verfügung zusammenfallen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.