Entscheide zu § 29 Abs. 2 FFG
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- BRG ZH BRGE IV Nr. 0062/2018Die Vorinstanz muss bei der Kostenüberwälzung für einen Heizöl-Feuerwehreinsatz die Verhältnismässigkeit der Einsatzmassnahmen und die Kostenteilung zwischen Verursachern von Amtes wegen umfassend prüfen; unterbleibt dies, ist die Sache zur Neubeurteilung zurückzuweisen.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0098/2017Bei der Kostenaufteilung für einen Heizölaustritt sind die Verschuldensbeiträge von Tankeigentümer und Tankwagenfahrerin differenziert zu beurteilen; wiegt das Fehlverhalten des Tankeigentümers erheblich schwerer, kann der auf die Tankwagenfahrerin entfallende Kostenanteil auf 20 % reduziert werden.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.