Bestimmung · 2 Entscheide

§ 29 Abs. 2 FFG

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 29 Abs. 2 FFG

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  1. BRG ZH BRGE IV Nr. 0062/201803.05.2018 · RückweisungDie Vorinstanz muss bei der Kostenüberwälzung für einen Heizöl-Feuerwehreinsatz die Verhältnismässigkeit der Einsatzmassnahmen und die Kostenteilung zwischen Verursachern von Amtes wegen umfassend prüfen; unterbleibt dies, ist die Sache zur Neubeurteilung zurückzuweisen.
  2. BRG ZH BRGE IV Nr. 0098/201717.08.2017 · Teilweise gutgeheissenBei der Kostenaufteilung für einen Heizölaustritt sind die Verschuldensbeiträge von Tankeigentümer und Tankwagenfahrerin differenziert zu beurteilen; wiegt das Fehlverhalten des Tankeigentümers erheblich schwerer, kann der auf die Tankwagenfahrerin entfallende Kostenanteil auf 20 % reduziert werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.