Entscheide zu § 284 Abs. 4 PBG
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- VGer ZH VB.2023.00560Ein privater Gestaltungsplan für ein Stadionprojekt (Hardturm) ist materiell rechtmässig, wenn er Hochhäusern den baupolizeilich verlangten ortsbaulichen Gewinn bietet, keine unzulässige Nachbarschaftsbeeinträchtigung durch Schattenwurf verursacht und Lärmschutz-, Gewässerschutz- und Biotopschutzvorgaben einhält.
- BRG ZH BRGE I Nr. 0056/2023Nachbarn einer bewilligten Arealüberbauung (§ 71 PBG) können eine Sistierung des Rekursverfahrens wegen hängiger Planungsverfahren nur verlangen, wenn echte Widerspruchsgefahr besteht; eine negative Vorwirkung nach § 234 PBG kommt nur bei inventarisierten Schutzobjekten in Betracht.
- BRG ZH BRGE I Nr. 0097/2018Ein Hochhaus hat gemäss § 270 Abs. 2 PBG gegenüber der Verkehrsbaulinie den gleichen Grenzabstand wie ein 25 m hohes Gebäude einzuhalten; die Schattenwurfregelung (§ 284 Abs. 4 PBG) ersetzt die Abstandsvorschriften nicht.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.