Bestimmung · 3 Entscheide

§ 284 Abs. 4 PBG

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Entscheide zu § 284 Abs. 4 PBG

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  1. VGer ZH VB.2023.0056002.10.2025 · AbgewiesenEin privater Gestaltungsplan für ein Stadionprojekt (Hardturm) ist materiell rechtmässig, wenn er Hochhäusern den baupolizeilich verlangten ortsbaulichen Gewinn bietet, keine unzulässige Nachbarschaftsbeeinträchtigung durch Schattenwurf verursacht und Lärmschutz-, Gewässerschutz- und Biotopschutzvorgaben einhält.
  2. BRG ZH BRGE I Nr. 0056/202317.03.2023 · AbgewiesenNachbarn einer bewilligten Arealüberbauung (§ 71 PBG) können eine Sistierung des Rekursverfahrens wegen hängiger Planungsverfahren nur verlangen, wenn echte Widerspruchsgefahr besteht; eine negative Vorwirkung nach § 234 PBG kommt nur bei inventarisierten Schutzobjekten in Betracht.
  3. BRG ZH BRGE I Nr. 0097/201813.07.2018 · AbgewiesenEin Hochhaus hat gemäss § 270 Abs. 2 PBG gegenüber der Verkehrsbaulinie den gleichen Grenzabstand wie ein 25 m hohes Gebäude einzuhalten; die Schattenwurfregelung (§ 284 Abs. 4 PBG) ersetzt die Abstandsvorschriften nicht.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.