Entscheide zu § 281 Abs. 1 lit. a PBG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2023.00359Eine Dachkonstruktion, die sowohl auf der Trauf- als auch auf der Giebelseite fassadenbündig ist und auf Firsthöhe ansetzt, stellt keine Dachaufbaute im Sinn von § 292 PBG dar, sondern eine eigenständige Dachform; eine nebenbestimmungsweise Heilung dieses Mangels ist ausgeschlossen.
- VGer ZH VB.2022.00185Ein Attikageschoss, das seitlich bis an die Gebäudeecken herausgesetzt ist und im Umfang von ca. 50 % der Fassaden bündig mit dem darunterliegenden Vollgeschoss ist, vermittelt optisch den Eindruck eines Vollgeschosses und kann nicht mehr als Dachgeschoss im Sinne von § 292 lit. b PBG qualifiziert werden.
- VGer ZH VB.2022.00176Bei Flachdächern ist ein hypothetischer First quer zur Gebäudelängsseite (Chaletstil) nur in Grenz- oder begründeten Ausnahmefällen anzunehmen, etwa bei komplexen Gebäudeformen ohne eindeutige Längsseite oder aus gestalterischen Gründen. Eine Interpolation des Terrains setzt eine unnatürliche, die Neuüberbauung erheblich erschwerenden…
- VGer ZH VB.2016.00525In einem dicht bebauten und gut durch den öffentlichen Verkehr erschlossenen Gebiet darf von den Erschliessungsanforderungen der Zugangsnormalien abgewichen werden; eine hybride Dachform (teils Schrägdach, teils Attika) muss die Bauvorschriften für mindestens eine der Dachformen vollständig einhalten.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.