Bestimmung · 4 Entscheide

§ 281 Abs. 1 lit. a PBG

4 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
4
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 281 Abs. 1 lit. a PBG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZH VB.2023.0035914.03.2024 · GutgeheissenEine Dachkonstruktion, die sowohl auf der Trauf- als auch auf der Giebelseite fassadenbündig ist und auf Firsthöhe ansetzt, stellt keine Dachaufbaute im Sinn von § 292 PBG dar, sondern eine eigenständige Dachform; eine nebenbestimmungsweise Heilung dieses Mangels ist ausgeschlossen.
  2. VGer ZH VB.2022.0018527.10.2022 · GutgeheissenEin Attikageschoss, das seitlich bis an die Gebäudeecken herausgesetzt ist und im Umfang von ca. 50 % der Fassaden bündig mit dem darunterliegenden Vollgeschoss ist, vermittelt optisch den Eindruck eines Vollgeschosses und kann nicht mehr als Dachgeschoss im Sinne von § 292 lit. b PBG qualifiziert werden.
  3. VGer ZH VB.2022.0017608.09.2022 · AbgewiesenBei Flachdächern ist ein hypothetischer First quer zur Gebäudelängsseite (Chaletstil) nur in Grenz- oder begründeten Ausnahmefällen anzunehmen, etwa bei komplexen Gebäudeformen ohne eindeutige Längsseite oder aus gestalterischen Gründen. Eine Interpolation des Terrains setzt eine unnatürliche, die Neuüberbauung erheblich erschwerenden…
  4. VGer ZH VB.2016.0052509.02.2017 · RückweisungIn einem dicht bebauten und gut durch den öffentlichen Verkehr erschlossenen Gebiet darf von den Erschliessungsanforderungen der Zugangsnormalien abgewichen werden; eine hybride Dachform (teils Schrägdach, teils Attika) muss die Bauvorschriften für mindestens eine der Dachformen vollständig einhalten.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.