Decisioni su § 281 cpv. 1 lett. a PBG
Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.
- VGer ZH VB.2023.00359Eine Dachkonstruktion, die sowohl auf der Trauf- als auch auf der Giebelseite fassadenbündig ist und auf Firsthöhe ansetzt, stellt keine Dachaufbaute im Sinn von § 292 PBG dar, sondern eine eigenständige Dachform; eine nebenbestimmungsweise Heilung dieses Mangels ist ausgeschlossen.
- VGer ZH VB.2022.00185Ein Attikageschoss, das seitlich bis an die Gebäudeecken herausgesetzt ist und im Umfang von ca. 50 % der Fassaden bündig mit dem darunterliegenden Vollgeschoss ist, vermittelt optisch den Eindruck eines Vollgeschosses und kann nicht mehr als Dachgeschoss im Sinne von § 292 lit. b PBG qualifiziert werden.
- VGer ZH VB.2022.00176Bei Flachdächern ist ein hypothetischer First quer zur Gebäudelängsseite (Chaletstil) nur in Grenz- oder begründeten Ausnahmefällen anzunehmen, etwa bei komplexen Gebäudeformen ohne eindeutige Längsseite oder aus gestalterischen Gründen. Eine Interpolation des Terrains setzt eine unnatürliche, die Neuüberbauung erheblich erschwerenden…
- VGer ZH VB.2016.00525In einem dicht bebauten und gut durch den öffentlichen Verkehr erschlossenen Gebiet darf von den Erschliessungsanforderungen der Zugangsnormalien abgewichen werden; eine hybride Dachform (teils Schrägdach, teils Attika) muss die Bauvorschriften für mindestens eine der Dachformen vollständig einhalten.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.