Entscheide zu § 28 DSchG
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- AppGer BS VD.2024.148Für die Ausrichtung von Denkmalschutzsubventionen nach § 11 DSchG steht der Behörde ein weiter Ermessensspielraum zu; die Forderung nach hölzernen Abdeckungen von Kämpfern und Wetterschenkeln in der Stadt- und Dorfbild-Schutzzone entspricht einer zulässigen, langjährigen Bewilligungspraxis und begründet keine Ungleichbehandlung. Ohne…
- AppGer BS VD.2024.23Ein generelles Baubegehren (§ 32 BPV) ist inhaltlich auf die vom Bauherrn gestellten Grundsatzfragen beschränkt; es gibt keine Rechtsgrundlage, den Bauherrn zu verpflichten, präzisere oder umfassendere Fragen zu stellen oder das Vorhaben vor dem ordentlichen Baubewilligungsverfahren der Wohnschutzkommission vorzulegen. Die materielle…
- AppGer BS VD.2023.61Eine Praxisänderung, die auf einem einmaligen Fehlentscheid beruht, begründet noch keine gefestigte Praxis im Sinne des Gleichbehandlungsgebots. Eine unzureichende Begründung einer Verwaltungsverfügung verletzt Art. 29 Abs. 2 BV, kann jedoch geheilt werden, wenn die Rechtsmittelinstanz über gleiche Kognition verfügt wie die Vorinstanz.
- AppGer BS VD.2022.47Das öffentliche Interesse an der Unterschutzstellung eines hochrangigen Baudenkmals der Nachkriegsmoderne überwiegt das Interesse an haushälterischer Bodennutzung und Verdichtung; letzteres begründet keine positive Standortgebundenheit für eine höhere Ausnutzung des betroffenen Grundstücks.
- AppGer BS VD.2022.151Die Anordnung von Reparatur- und Instandsetzungsmassnahmen an einem Schutzobjekt gemäss § 17 DSchG ist unverhältnismässig, soweit sie rein ästhetische Mängel betrifft, solange das Bundesgericht noch nicht definitiv über die Unterschutzstellung entschieden hat; substanzerhaltende Notmassnahmen sind hingegen zumutbar.
- AppGer BS VD.2022.279Eine Einsprache gegen ein Baugesuch kann keine alternativen Projektvarianten zum Gegenstand haben; der Streitgegenstand ist durch das publizierte Bauvorhaben begrenzt. Ein Dachausbau in der Schutzzone gemäss § 37 BPG ist zulässig, wenn das historische Volumen des Gebäudes erhalten bleibt und keine nach aussen sichtbare historisch…
- AppGer BS VD.2021.141Eine Ausnahmebewilligung nach § 37 Abs. 4 BPG für ein Acrylglasvordach in der Stadtbild-Schutzzone ist ausgeschlossen, wenn das Vordach den Innenhof nahezu vollständig überbaut und damit den historischen oder künstlerischen Charakter der bestehenden Bebauung beeinträchtigt. Der gemeinwohlorientierte Vereinszweck des Bauherrn vermag das…
- AppGer BS VD.2019.172Die Eintragung eines Wohnhauses der Nachkriegsmoderne als Baudenkmal ist verhältnismässig, wenn das Objekt architekturhistorischen Zeugniswert besitzt; das finanzielle Renditeinteresse der Eigentümer sowie das öffentliche Interesse an der Siedlungsverdichtung überwiegen das Denkmalschutzinteresse nicht.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.