Entscheide zu § 275 PBG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2022.00508Ein Dachgeschoss darf auf der einen Seite als Schrägdach und auf der anderen als Attikageschoss konzipiert werden. Ein Schrägdach über einem Attikageschoss ist mangels eines kantonalen oder kommunalen Verbots zulässig. Dachaufbauten dürfen bis zur Fassadenflucht des darunterliegenden Vollgeschosses vorstossen; Eckaufbauten sind…
- VGer ZH VB.2018.00367Das Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses darf auf einer Dachhälfte als Schrägdach, auf der anderen als Attikageschoss ausgestaltet werden; eine Dachfläche mit 15 % Neigung verstösst jedoch gegen § 292 PBG, weil sie den Eindruck eines Vollgeschosses erweckt.
- VGer ZH VB.2017.00830Nebenbestimmungen, die eine Flächenreduktion des Attikageschosses verlangen, sind bei einer bereits vorliegenden neuen Flächenberechnung nicht zu unbestimmt; ein Attikageschoss mit den entsprechenden Massen stellt ein Dachgeschoss im Sinn von § 275 Abs. 2 PBG dar und verletzt die Bestimmungen über die Ausnützung und den Grenzabstand…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.