Decisioni su § 275 PBG
Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.
- VGer ZH VB.2022.00508Ein Dachgeschoss darf auf der einen Seite als Schrägdach und auf der anderen als Attikageschoss konzipiert werden. Ein Schrägdach über einem Attikageschoss ist mangels eines kantonalen oder kommunalen Verbots zulässig. Dachaufbauten dürfen bis zur Fassadenflucht des darunterliegenden Vollgeschosses vorstossen; Eckaufbauten sind…
- VGer ZH VB.2018.00367Das Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses darf auf einer Dachhälfte als Schrägdach, auf der anderen als Attikageschoss ausgestaltet werden; eine Dachfläche mit 15 % Neigung verstösst jedoch gegen § 292 PBG, weil sie den Eindruck eines Vollgeschosses erweckt.
- VGer ZH VB.2017.00830Nebenbestimmungen, die eine Flächenreduktion des Attikageschosses verlangen, sind bei einer bereits vorliegenden neuen Flächenberechnung nicht zu unbestimmt; ein Attikageschoss mit den entsprechenden Massen stellt ein Dachgeschoss im Sinn von § 275 Abs. 2 PBG dar und verletzt die Bestimmungen über die Ausnützung und den Grenzabstand…
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.