Entscheide zu § 275 Abs. 2 PBG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2020.00070Zufahrten müssen für jedermann verkehrssicher sein; Reserven auf bereits überbauten Grundstücken, deren Erschliessung einen Abbruch erfordern würde, sind bei der Wahl der Zugangsart nicht zu berücksichtigen. Blosse Gebäudebestandteile dürfen nicht willkürlich zu Besonderen Gebäuden erklärt werden; hierfür ist eine äussere Abgrenzbarkeit…
- VGer ZH VB.2020.00269Der Untersuchungsgrundsatz verpflichtet die Behörde, alle rechtserheblichen Rügen zu prüfen; eine Gehörsverletzung liegt vor, wenn das Baurekursgericht die Rüge der mangelnden Raumhöhe bei einer Dachgeschossumnutzung zu Wohnzwecken ohne erkennbare Begründung übergeht.
- VGer ZH VB.2017.00491Ein Untergeschoss, das bei objektiver Betrachtung nicht zu Wohn-, Schlaf- oder Arbeitszwecken dient, ist nicht als anrechenbares Untergeschoss zu qualifizieren; ein Kreuzdach führt nicht zu einer unzulässigen Umgehung der Geschosszahlregelung.
- BRG ZH BRGE III Nr. 0101/2017Auf Kreuzfirste sind die Vorschriften über Dachaufbauten (§ 292 PBG) nicht anwendbar; es gilt die generelle Ästhetiknorm von § 238 PBG. Eine bloss pauschale Einordnungskritik (das Dach sei «kolossal und überdimensioniert») ohne substantiierte Begründung ist nicht hinreichend.
- VGer ZH VB.2016.00525In einem dicht bebauten und gut durch den öffentlichen Verkehr erschlossenen Gebiet darf von den Erschliessungsanforderungen der Zugangsnormalien abgewichen werden; eine hybride Dachform (teils Schrägdach, teils Attika) muss die Bauvorschriften für mindestens eine der Dachformen vollständig einhalten.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.