Bestimmung · 1 Entscheid

§ 27 Abs. 1 ABV

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Entscheide zu § 27 Abs. 1 ABV

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  1. VGer ZH VB.2020.0011301.10.2020 · AbgewiesenDie baurechtliche Einordnung von Balkonen richtet sich nach § 237 Abs. 1 PBG und den Anforderungen gemäss ABV; Auflagen zur Ausgestaltung der Balkone sind zulässig, wenn sie zur Wahrung der Einordnung und des Orts- und Landschaftsbildes erforderlich sind.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.