Bestimmung · 3 Entscheide

§ 260 Abs. III PBG

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Entscheide zu § 260 Abs. III PBG

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  1. VGer ZH VB.2019.0028906.02.2020 · AbgewiesenEin Erker, der mit der für die Drittelsregel massgebenden Fassade bündig verläuft und mit ihr eine architektonische Einheit bildet, ist zur massgebenden Fassadenlänge nach § 292 PBG hinzuzurechnen.
  2. VGer ZH VB.2016.0023804.05.2017 · Abgewiesen§ 260 Abs. 3 PBG regelt den Abstand von Erkern und Balkonen nur in der Richtung, in welcher sie der Fassade vorgelagert sind; eine Ausdehnung des Abstands zugunsten seitlich angrenzender Grundstücke ist mangels entsprechenden Wortlauts nicht geboten.
  3. VGer ZH VB.2016.0034712.01.2017 · AbgewiesenDie Verdichtung eines Einfamilienhauses zu einem Vierfamilienhaus auf dem herrschenden Grundstück stellt keine unzulässige Mehrbelastung eines Wegrechts dar, solange die erhöhte Nutzungsintensität den Rahmen der ursprünglichen Dienstbarkeit nicht sprengt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.