Decisioni su § 260 cpv. III PBG
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- VGer ZH VB.2019.00289Ein Erker, der mit der für die Drittelsregel massgebenden Fassade bündig verläuft und mit ihr eine architektonische Einheit bildet, ist zur massgebenden Fassadenlänge nach § 292 PBG hinzuzurechnen.
- VGer ZH VB.2016.00238§ 260 Abs. 3 PBG regelt den Abstand von Erkern und Balkonen nur in der Richtung, in welcher sie der Fassade vorgelagert sind; eine Ausdehnung des Abstands zugunsten seitlich angrenzender Grundstücke ist mangels entsprechenden Wortlauts nicht geboten.
- VGer ZH VB.2016.00347Die Verdichtung eines Einfamilienhauses zu einem Vierfamilienhaus auf dem herrschenden Grundstück stellt keine unzulässige Mehrbelastung eines Wegrechts dar, solange die erhöhte Nutzungsintensität den Rahmen der ursprünglichen Dienstbarkeit nicht sprengt.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.