Entscheide zu § 259 Abs. 1 PBG
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- VGer ZH VB.2023.00299Ein Ausnützungsrevers erlangt baurechtliche Relevanz erst mit der Bewilligung des auf die übertragene Ausnützung angewiesenen Projekts; wird das begünstigte Vorhaben nachträglich geändert, so wird der Revers fehlerhaft und muss angepasst werden, wobei auch eine geänderte Berechnungsmethode zu berücksichtigen ist.
- VGer ZH VB.2023.00063Mischrechnungen zur Kompensation von Minder- und Mehrausnützung in verschiedenen Zonen einer Parzelle sind unzulässig; unter besonderen Verhältnissen nach § 220 PBG kann jedoch ein Dispens erteilt werden, wenn ein aussergewöhnlich kleiner Grundstücksteil einer Zone mit höherer Ausnützung zugeteilt ist und faktisch eine Ausnützung von…
- VGer ZH VB.2020.00614Ausnützungsübertragungen zwischen verschiedenen Parzellen derselben Bauzone sind nach § 259 Abs. 1 PBG grundsätzlich zulässig und mengenmässig nicht begrenzt; sie finden ihre Grenze jedoch in den übrigen Baupolizeivorschriften, insbesondere dem Verbot einer § 238 PBG verletzenden Konzentration der Bausubstanz. Eine Erhöhung des…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.