Decisioni su § 259 cpv. 1 PBG
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- VGer ZH VB.2023.00299Ein Ausnützungsrevers erlangt baurechtliche Relevanz erst mit der Bewilligung des auf die übertragene Ausnützung angewiesenen Projekts; wird das begünstigte Vorhaben nachträglich geändert, so wird der Revers fehlerhaft und muss angepasst werden, wobei auch eine geänderte Berechnungsmethode zu berücksichtigen ist.
- VGer ZH VB.2023.00063Mischrechnungen zur Kompensation von Minder- und Mehrausnützung in verschiedenen Zonen einer Parzelle sind unzulässig; unter besonderen Verhältnissen nach § 220 PBG kann jedoch ein Dispens erteilt werden, wenn ein aussergewöhnlich kleiner Grundstücksteil einer Zone mit höherer Ausnützung zugeteilt ist und faktisch eine Ausnützung von…
- VGer ZH VB.2020.00614Ausnützungsübertragungen zwischen verschiedenen Parzellen derselben Bauzone sind nach § 259 Abs. 1 PBG grundsätzlich zulässig und mengenmässig nicht begrenzt; sie finden ihre Grenze jedoch in den übrigen Baupolizeivorschriften, insbesondere dem Verbot einer § 238 PBG verletzenden Konzentration der Bausubstanz. Eine Erhöhung des…
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.