Bestimmung · 6 Entscheide

§ 254 PBG

6 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
6
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 254 PBG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZH VB.2025.0006812.03.2026 · AbgewiesenInnerhalb einer Arealüberbauung können nicht konsumierte privilegierte Ausnützungsflächen aus Dach- und Untergeschossen auf andere Dach- bzw. Untergeschosse übertragen werden; das Gesetz kennt keine quantitative Begrenzung für solche Ausnützungsübertragungen innerhalb derselben Bauzone.
  2. VGer ZH VB.2024.0063626.06.2025 · AbgewiesenEin verglaster Sitzplatz und ein verglastes Treppenhaus sind als umbauter Raum an die Hauptbaumasse anzurechnen; verstösst eine rechtswidrig errichtete Verglasung gegen Dachaufbauvorschriften und die zulässige Gebäudehöhe, ist die Wiederherstellung anzuordnen, wenn keine Gutgläubigkeit des Bauherrn vorliegt.
  3. VGer ZH VB.2020.0061418.03.2021 · AbgewiesenAusnützungsübertragungen zwischen verschiedenen Parzellen derselben Bauzone sind nach § 259 Abs. 1 PBG grundsätzlich zulässig und mengenmässig nicht begrenzt; sie finden ihre Grenze jedoch in den übrigen Baupolizeivorschriften, insbesondere dem Verbot einer § 238 PBG verletzenden Konzentration der Bausubstanz. Eine Erhöhung des…
  4. VGer ZH VB.2020.0075911.02.2021 · AbgewiesenDie Rügen zur Ausnützungsziffer sind unbehelflich, wenn die massgebende Berechnungsmethode der Vorinstanz zutreffend ist und die Beschwerdeführenden keine substanziierten Argumente vorbringen, die zu einer anderen Beurteilung führen würden.
  5. VGer ZH VB.2020.0066128.01.2021 · AbgewiesenDie Auslegung einer Norm über deren klaren Wortlaut hinaus ist nur dann gerechtfertigt, wenn triftige Gründe aus der Entstehungsgeschichte, dem Normzweck oder dem Normzusammenhang bestehen; die Ausnützungsziffer ist nach den massgebenden zonenbezogenen Berechnungsregeln zu ermitteln.
  6. VGer ZH VB.2019.0074019.03.2020 · AbgewiesenIm baurechtlichen Vorentscheidsverfahren nach § 323 PBG sind nur Rechtsfragen zu beurteilen; die Fläche einer Verkehrsinsel innerhalb einer Buswendeschleife ist nicht zur Verkehrsfläche zu zählen und daher anrechenbar, wenn sie baulich nutzbar ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.