Entscheide zu § 254 PBG
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- VGer ZH VB.2025.00068Innerhalb einer Arealüberbauung können nicht konsumierte privilegierte Ausnützungsflächen aus Dach- und Untergeschossen auf andere Dach- bzw. Untergeschosse übertragen werden; das Gesetz kennt keine quantitative Begrenzung für solche Ausnützungsübertragungen innerhalb derselben Bauzone.
- VGer ZH VB.2024.00636Ein verglaster Sitzplatz und ein verglastes Treppenhaus sind als umbauter Raum an die Hauptbaumasse anzurechnen; verstösst eine rechtswidrig errichtete Verglasung gegen Dachaufbauvorschriften und die zulässige Gebäudehöhe, ist die Wiederherstellung anzuordnen, wenn keine Gutgläubigkeit des Bauherrn vorliegt.
- VGer ZH VB.2020.00614Ausnützungsübertragungen zwischen verschiedenen Parzellen derselben Bauzone sind nach § 259 Abs. 1 PBG grundsätzlich zulässig und mengenmässig nicht begrenzt; sie finden ihre Grenze jedoch in den übrigen Baupolizeivorschriften, insbesondere dem Verbot einer § 238 PBG verletzenden Konzentration der Bausubstanz. Eine Erhöhung des…
- VGer ZH VB.2020.00759Die Rügen zur Ausnützungsziffer sind unbehelflich, wenn die massgebende Berechnungsmethode der Vorinstanz zutreffend ist und die Beschwerdeführenden keine substanziierten Argumente vorbringen, die zu einer anderen Beurteilung führen würden.
- VGer ZH VB.2020.00661Die Auslegung einer Norm über deren klaren Wortlaut hinaus ist nur dann gerechtfertigt, wenn triftige Gründe aus der Entstehungsgeschichte, dem Normzweck oder dem Normzusammenhang bestehen; die Ausnützungsziffer ist nach den massgebenden zonenbezogenen Berechnungsregeln zu ermitteln.
- VGer ZH VB.2019.00740Im baurechtlichen Vorentscheidsverfahren nach § 323 PBG sind nur Rechtsfragen zu beurteilen; die Fläche einer Verkehrsinsel innerhalb einer Buswendeschleife ist nicht zur Verkehrsfläche zu zählen und daher anrechenbar, wenn sie baulich nutzbar ist.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.