Décisions relatives à § 254 PBG
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- VGer ZH VB.2025.00068Innerhalb einer Arealüberbauung können nicht konsumierte privilegierte Ausnützungsflächen aus Dach- und Untergeschossen auf andere Dach- bzw. Untergeschosse übertragen werden; das Gesetz kennt keine quantitative Begrenzung für solche Ausnützungsübertragungen innerhalb derselben Bauzone.
- VGer ZH VB.2024.00636Ein verglaster Sitzplatz und ein verglastes Treppenhaus sind als umbauter Raum an die Hauptbaumasse anzurechnen; verstösst eine rechtswidrig errichtete Verglasung gegen Dachaufbauvorschriften und die zulässige Gebäudehöhe, ist die Wiederherstellung anzuordnen, wenn keine Gutgläubigkeit des Bauherrn vorliegt.
- VGer ZH VB.2020.00614Ausnützungsübertragungen zwischen verschiedenen Parzellen derselben Bauzone sind nach § 259 Abs. 1 PBG grundsätzlich zulässig und mengenmässig nicht begrenzt; sie finden ihre Grenze jedoch in den übrigen Baupolizeivorschriften, insbesondere dem Verbot einer § 238 PBG verletzenden Konzentration der Bausubstanz. Eine Erhöhung des…
- VGer ZH VB.2020.00759Die Rügen zur Ausnützungsziffer sind unbehelflich, wenn die massgebende Berechnungsmethode der Vorinstanz zutreffend ist und die Beschwerdeführenden keine substanziierten Argumente vorbringen, die zu einer anderen Beurteilung führen würden.
- VGer ZH VB.2020.00661Die Auslegung einer Norm über deren klaren Wortlaut hinaus ist nur dann gerechtfertigt, wenn triftige Gründe aus der Entstehungsgeschichte, dem Normzweck oder dem Normzusammenhang bestehen; die Ausnützungsziffer ist nach den massgebenden zonenbezogenen Berechnungsregeln zu ermitteln.
- VGer ZH VB.2019.00740Im baurechtlichen Vorentscheidsverfahren nach § 323 PBG sind nur Rechtsfragen zu beurteilen; die Fläche einer Verkehrsinsel innerhalb einer Buswendeschleife ist nicht zur Verkehrsfläche zu zählen und daher anrechenbar, wenn sie baulich nutzbar ist.
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.