Bestimmung · 4 Entscheide

§ 25 VRG

4 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
4
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 25 VRG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZH VB.2024.0053908.11.2024 · AbgewiesenPersonen, deren Wohnort rund 400 m bis 1'200 m Luftlinie von einem Baugrundstück entfernt liegt, verfügen ohne konkrete nachteilige Betroffenheit kein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung einer Baubewilligung; allgemeine Sicherheitsbedenken begründen keine Rekurslegitimation.
  2. VGer ZH VB.2021.0050307.12.2021 · AbgewiesenFür den Erlass vorsorglicher Massnahmen im Rahmen der aufschiebenden Wirkung gegen eine Baubewilligung bedarf es Dringlichkeit und drohender schwerer, nicht wiedergutzumachender Nachteile; finanzielle Nachteile durch andauernde Bauarbeiten sind gerichtlichen Bauverfahren inhärent und begründen keine solche Dringlichkeit.
  3. VGer ZH VB.2018.0054829.11.2018 · AbgewiesenDer Entzug der aufschiebenden Wirkung bei einer Verkehrsanordnung ist verhältnismässig und zumutbar, wenn dringende koordinationsbedürftige Infrastrukturprojekte vorliegen und irreversible Beeinträchtigungen drohen.
  4. VGer ZH VB.2018.0028828.06.2018 · AbgewiesenMit der Anhängigkeit eines Rechtsmittels geht durch den Devolutiveffekt die Zuständigkeit zur Anordnung vorsorglicher Massnahmen auf die Rechtsmittelinstanz über; da dem Rekurs aufschiebende Wirkung zukommt, darf von der Baubewilligung kein Gebrauch gemacht werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.