Decisioni su § 244 cpv. 1 PBG
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- BRG ZH BRGE I Nr. 0107/2025Ein auf einem Drittgrundstück durch Dienstbarkeit gesicherter Pflichtparkplatzrevers darf nicht als Nebenbestimmung zur Baubewilligung auf dem Drittgrundstück angemerkt werden; der Containerstandort muss ohne unzulässige Inanspruchnahme von Nachbargrundstücken funktionieren.
- VGer ZH VB.2021.00609Parkplätze, die im Umgebungsplan eines Bauprojekts vorgesehen sind, müssen sich befriedigend in die räumliche Umgebung einordnen; befinden sie sich in nützlicher Entfernung vom Baugrundstück (§ 244 Abs. 1 PBG), sind sie ebenfalls einer Einordnungsprüfung zu unterziehen.
- VGer ZH VB.2021.00660Nachbarn fehlt die Beschwerdelegitimation hinsichtlich der Anzahl vorgeschriebener Parkplätze, wenn keine Übelstände nach § 243 Abs. 2 PBG zu befürchten sind, die sich in spezieller Weise zu ihren Lasten auswirken; blosse Mutmassungen über Falschparkierer genügen nicht.
- VGer ZH VB.2019.00763Eine baurechtliche Nebenbestimmung zur Erstellung unterirdischer Pflichtparkplätze und ein damit verknüpfter grundbuchlicher Beseitigungsrevers sind als öffentlich-rechtliche Dauerverpflichtungen zu verstehen, die auf Rechtsnachfolger übergehen und nicht verjähren, solange die Bedingungslage nicht eingetreten ist.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.