Disposizione · 6 decisioni

§ 242 PBG

6 decisioni nel corpus invocano questa disposizione.

Decisioni
6
Accolti (in tutto o in parte)
33 %
Media del corpus
27 %

Decisioni su § 242 PBG

Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.

  1. BRG ZH BRGE I Nr. 0107/202506.06.2025 · AccoltoEin auf einem Drittgrundstück durch Dienstbarkeit gesicherter Pflichtparkplatzrevers darf nicht als Nebenbestimmung zur Baubewilligung auf dem Drittgrundstück angemerkt werden; der Containerstandort muss ohne unzulässige Inanspruchnahme von Nachbargrundstücken funktionieren.
  2. VGer ZH VB.2023.0072612.12.2024 · RespintoNachbarn fehlt die Beschwerdelegitimation zur Rüge betreffend zu erstellende Abstellplätze, wenn sie keine besonderen Übelstände darlegen, die sich in spezieller Weise zu ihren Lasten auswirken; in Kernzonen gelten die erhöhten Gestaltungsanforderungen von § 238 Abs. 2 PBG.
  3. VGer ZH VB.2021.0066005.05.2022 · InammissibileNachbarn fehlt die Beschwerdelegitimation hinsichtlich der Anzahl vorgeschriebener Parkplätze, wenn keine Übelstände nach § 243 Abs. 2 PBG zu befürchten sind, die sich in spezieller Weise zu ihren Lasten auswirken; blosse Mutmassungen über Falschparkierer genügen nicht.
  4. VGer ZH VB.2020.0082510.02.2022 · RespintoPflichtparkplätze müssen nicht auf dem Baugrundstück liegen, sondern können auf Drittgrundstücken in angemessener Entfernung geschaffen werden. Für die Beurteilung der Belichtung und Wohnhygiene ist der aktuelle Zustand massgeblich; künftige Auswirkungen eines allfälligen Neubaus auf dem Nachbargrundstück sind nicht zu antizipieren.
  5. VGer ZH VB.2020.0076016.09.2021 · AccoltoEin im Rekursverfahren festgestellter Bauhinderungsgrund wegen fehlender rechtlicher Sicherung von Pflichtabstellplätzen auf einem Drittgrundstück kann im Beschwerdeverfahren durch Einreichen eines abgeschlossenen Grunddienstbarkeitsvertrags aus dem Weg geräumt werden; die Beschwerde ist in diesem Fall begründet.
  6. VGer ZH VB.2016.0047223.03.2017 · RinvioOff-Airport-Parkierungsanlagen bedürfen keiner Plangenehmigung nach Luftfahrtrecht und sind in der Industriezone als zonenkonform zu qualifizieren; ob bei mehreren bestehenden Anlagen eine kumulative UVP-Pflicht besteht, ist bei ungenügendem Sachverhalt zur Ergänzung zurückzuweisen.

Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.