Bestimmung · 6 Entscheide

§ 238 PBG

6 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
6
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
33 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu § 238 PBG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_400/202229.07.2024 · AbgewiesenDie Vorinstanz hat den Sachverhalt nicht willkürlich festgestellt und kantonales Recht nicht willkürlich angewendet. Die Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus mit Umgebungsplan und Parkplätzen ist rechtmässig, da sich das Projekt befriedigend in die bauliche Umgebung einordnet und die Anforderungen an die Gestaltung erfüllt.
  2. BGer 1C_403/202215.07.2024 · AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Wohnzone W2bII der Stadt Zürich ist rechtmässig, da die Anlage sich gemäss § 238 PBG/ZH befriedigend in die Umgebung einordnet und die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden.
  3. BGer BGE 145 I 5201.01.2019 · Teilweise gutgeheissenDas Baurekursgericht darf einen Einordnungsentscheid der kommunalen Baubehörde nach § 238 PBG/ZH nur aufheben, wenn diese bei der Anwendung der Ästhetikregelung den durch die Gemeindeautonomie gewährleisteten Beurteilungs- und Ermessensspielraum überschritten hat. Eine Reduktion der grundsätzlich zugelassenen Baumasse aus ästhetischen…
  4. BGer 1C_42/201808.08.2018 · AbgewiesenDie Bewilligung von Neubauten in einer Kernzone mit schutzwürdigem Ortsbild kann gestützt auf § 238 PBG verweigert werden, wenn die geplante Überbauung durch ihre Volumen und Anordnung einen krassen Widerspruch zur baulichen und landschaftlichen Umgebung schafft und Schutzobjekte beeinträchtigt.
  5. BGer 1C_92/201809.07.2018 · AbgewiesenEine Arealüberbauung muss gemäss § 71 PBG/ZH besonders gut gestaltet sein und alle relevanten Kriterien (u.a. Beziehung zum Ortsbild und baulicher Umgebung) erfüllen; eine selektive Prüfung nur einzelner Kriterien genügt nicht. Die kantonale Vorinstanz darf die Einhaltung dieser Anforderungen vollumfänglich prüfen, ohne die…
  6. BGer 1C_5/201618.05.2016 · GutgeheissenEine Mobilfunkanlage auf einem baurechtswidrig hohen Gebäude bedarf einer Ausnahmebewilligung nach § 220 PBG, wenn sie zu einer weitergehenden Abweichung von Bauvorschriften führt. Die ästhetische Beurteilung nach § 238 PBG unterliegt der Gemeindeautonomie, sofern sie vertretbar ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.