Entscheide zu § 238 Abs. 1 PBG ZH
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- VGer ZH VB.2020.00614Ausnützungsübertragungen zwischen verschiedenen Parzellen derselben Bauzone sind nach § 259 Abs. 1 PBG grundsätzlich zulässig und mengenmässig nicht begrenzt; sie finden ihre Grenze jedoch in den übrigen Baupolizeivorschriften, insbesondere dem Verbot einer § 238 PBG verletzenden Konzentration der Bausubstanz. Eine Erhöhung des…
- VGer ZH VB.2020.00668Kommunale Ästhetikvorschriften (Einordnungsvorschriften ausserhalb von Kernzonen) sind nur zulässig, soweit sie als Konkretisierung von § 238 Abs. 1 PBG gelten können; eine kommunale BZO-Bestimmung, die die Anforderungen an Geländeveränderungen auf das Mass von § 238 Abs. 2 PBG verschärft, überschreitet die kantonale Ermächtigung und…
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0161/2019Eine Baubewilligung für den Neubau einer Mobilfunkanlage ist aufzuheben, wenn das Vorhaben keinen Bezug zur bestehenden baulichen und landschaftlichen Umgebung aufweist und eine befriedigende Einordnung gemäss § 238 Abs. 1 PBG nicht attestiert werden kann.
- BRG ZH BRGE III Nr. 0117/2018Ein Neubau in einer Kernzone (KA) erfüllt die Anforderungen der guten Einordnung (§ 238 Abs. 2 PBG, Art. 3, 6, 7 BZO) nicht, wenn er sich durch Volumetrie, Dachform und Materialisierung völlig von der herkömmlichen Kernzonenbauweise löst und keinerlei gestalterischen Konnex zum bestehenden Ortsbild aufweist. Eine Nebenbestimmung…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.