Bestimmung · 4 Entscheide

§ 238 Abs. 1 PBG ZH

4 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
4
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
75 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 238 Abs. 1 PBG ZH

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  1. VGer ZH VB.2020.0061418.03.2021 · AbgewiesenAusnützungsübertragungen zwischen verschiedenen Parzellen derselben Bauzone sind nach § 259 Abs. 1 PBG grundsätzlich zulässig und mengenmässig nicht begrenzt; sie finden ihre Grenze jedoch in den übrigen Baupolizeivorschriften, insbesondere dem Verbot einer § 238 PBG verletzenden Konzentration der Bausubstanz. Eine Erhöhung des…
  2. VGer ZH VB.2020.0066816.12.2020 · Teilweise gutgeheissenKommunale Ästhetikvorschriften (Einordnungsvorschriften ausserhalb von Kernzonen) sind nur zulässig, soweit sie als Konkretisierung von § 238 Abs. 1 PBG gelten können; eine kommunale BZO-Bestimmung, die die Anforderungen an Geländeveränderungen auf das Mass von § 238 Abs. 2 PBG verschärft, überschreitet die kantonale Ermächtigung und…
  3. BRG ZH BRGE IV Nr. 0161/201905.12.2019 · GutgeheissenEine Baubewilligung für den Neubau einer Mobilfunkanlage ist aufzuheben, wenn das Vorhaben keinen Bezug zur bestehenden baulichen und landschaftlichen Umgebung aufweist und eine befriedigende Einordnung gemäss § 238 Abs. 1 PBG nicht attestiert werden kann.
  4. BRG ZH BRGE III Nr. 0117/201819.09.2018 · GutgeheissenEin Neubau in einer Kernzone (KA) erfüllt die Anforderungen der guten Einordnung (§ 238 Abs. 2 PBG, Art. 3, 6, 7 BZO) nicht, wenn er sich durch Volumetrie, Dachform und Materialisierung völlig von der herkömmlichen Kernzonenbauweise löst und keinerlei gestalterischen Konnex zum bestehenden Ortsbild aufweist. Eine Nebenbestimmung…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.