Decisioni su § 238 cpv. 1 PBG ZH
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- VGer ZH VB.2020.00614Ausnützungsübertragungen zwischen verschiedenen Parzellen derselben Bauzone sind nach § 259 Abs. 1 PBG grundsätzlich zulässig und mengenmässig nicht begrenzt; sie finden ihre Grenze jedoch in den übrigen Baupolizeivorschriften, insbesondere dem Verbot einer § 238 PBG verletzenden Konzentration der Bausubstanz. Eine Erhöhung des…
- VGer ZH VB.2020.00668Kommunale Ästhetikvorschriften (Einordnungsvorschriften ausserhalb von Kernzonen) sind nur zulässig, soweit sie als Konkretisierung von § 238 Abs. 1 PBG gelten können; eine kommunale BZO-Bestimmung, die die Anforderungen an Geländeveränderungen auf das Mass von § 238 Abs. 2 PBG verschärft, überschreitet die kantonale Ermächtigung und…
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0161/2019Eine Baubewilligung für den Neubau einer Mobilfunkanlage ist aufzuheben, wenn das Vorhaben keinen Bezug zur bestehenden baulichen und landschaftlichen Umgebung aufweist und eine befriedigende Einordnung gemäss § 238 Abs. 1 PBG nicht attestiert werden kann.
- BRG ZH BRGE III Nr. 0117/2018Ein Neubau in einer Kernzone (KA) erfüllt die Anforderungen der guten Einordnung (§ 238 Abs. 2 PBG, Art. 3, 6, 7 BZO) nicht, wenn er sich durch Volumetrie, Dachform und Materialisierung völlig von der herkömmlichen Kernzonenbauweise löst und keinerlei gestalterischen Konnex zum bestehenden Ortsbild aufweist. Eine Nebenbestimmung…
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.