Entscheide zu § 237 Abs. II PBG
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- VGer ZH VB.2025.00106Für Erschliessung und Fussgängerschutz bei einer Zufahrtsstrasse genügt ein einseitiges Trottoir, wenn der Strassenabschnitt nicht als bedeutende Fusswegverbindung oder Schulweg einzustufen ist.
- VGer ZH VB.2019.00289Ein Erker, der mit der für die Drittelsregel massgebenden Fassade bündig verläuft und mit ihr eine architektonische Einheit bildet, ist zur massgebenden Fassadenlänge nach § 292 PBG hinzuzurechnen.
- VGer ZH VB.2019.00058Ein im Grundbuch eingetragenes Fuss- und Fahrwegrecht über ein Nachbargrundstück begründet eine rechtlich gesicherte Erschliessung; die tatsächliche Genügsamkeit des Zufahrtswegs beurteilt sich nach dem umgerechneten voraussichtlichen Verkehrsaufkommen.
- VGer ZH VB.2016.00566Eine Stichstrasse für die Erschliessung eines Baugrundstücks ist als verkehrssicher zu beurteilen, wenn alle anliegenden Grundstücke über Kehrmöglichkeiten verfügen und ein Wendeplatz auf der Strassenparzelle für Fahrzeuge der öffentlichen Dienste vorhanden ist; eine geringfügige Unterschreitung der Fahrbahnbreite ist unerheblich.
- VGer ZH VB.2016.00760Die Erschliessung eines Grundstücks mit zwölf Parkplätzen über einen Autolift mit einem Warteplatz ist verkehrssicher, weil keine Gefahr regelmässiger Rückstaus besteht; die Gemeinde kann in einem baurechtlichen Vorentscheidsverfahren nicht zur Abklärung der Aufhebung öffentlicher Parkplätze verpflichtet werden.
- VGer ZH VB.2016.00535In einem dicht bebauten, gut mit dem ÖV erschlossenen Gebiet mit Einbahnverkehr und Begegnungszone darf von den Erschliessungsanforderungen der Zugangsnormalien abgewichen werden; ein Durchbruch einer denkmalgeschützten Mauer ist zulässig, wenn er mit dem Schutzzweck vereinbar ist.
- VGer ZH VB.2016.00559Die Erschliessungsstrasse für einen Quartierplan muss nach dem Zeitpunkt der Quartierplaneinleitung den aktuellen Zugangsnormalien genügen; massgebend für die Dimensionierung ist der zonengemässe Endausbau, nicht der heutige Bestand, und die Anstösser sind grundsätzlich kostenpflichtig für den Strassenausbau.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.