Disposition · 7 décisions

§ 237 al. II PBG

7 décisions du corpus invoquent cette disposition.

Décisions
7
Admis (totalement/partiellement)
14 %
Moyenne du corpus
27 %

Décisions relatives à § 237 al. II PBG

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  1. VGer ZH VB.2025.0010619.03.2026 · RejetéFür Erschliessung und Fussgängerschutz bei einer Zufahrtsstrasse genügt ein einseitiges Trottoir, wenn der Strassenabschnitt nicht als bedeutende Fusswegverbindung oder Schulweg einzustufen ist.
  2. VGer ZH VB.2019.0028906.02.2020 · RejetéEin Erker, der mit der für die Drittelsregel massgebenden Fassade bündig verläuft und mit ihr eine architektonische Einheit bildet, ist zur massgebenden Fassadenlänge nach § 292 PBG hinzuzurechnen.
  3. VGer ZH VB.2019.0005818.09.2019 · RejetéEin im Grundbuch eingetragenes Fuss- und Fahrwegrecht über ein Nachbargrundstück begründet eine rechtlich gesicherte Erschliessung; die tatsächliche Genügsamkeit des Zufahrtswegs beurteilt sich nach dem umgerechneten voraussichtlichen Verkehrsaufkommen.
  4. VGer ZH VB.2016.0056608.06.2017 · RejetéEine Stichstrasse für die Erschliessung eines Baugrundstücks ist als verkehrssicher zu beurteilen, wenn alle anliegenden Grundstücke über Kehrmöglichkeiten verfügen und ein Wendeplatz auf der Strassenparzelle für Fahrzeuge der öffentlichen Dienste vorhanden ist; eine geringfügige Unterschreitung der Fahrbahnbreite ist unerheblich.
  5. VGer ZH VB.2016.0076011.04.2017 · Partiellement admisDie Erschliessung eines Grundstücks mit zwölf Parkplätzen über einen Autolift mit einem Warteplatz ist verkehrssicher, weil keine Gefahr regelmässiger Rückstaus besteht; die Gemeinde kann in einem baurechtlichen Vorentscheidsverfahren nicht zur Abklärung der Aufhebung öffentlicher Parkplätze verpflichtet werden.
  6. VGer ZH VB.2016.0053529.03.2017 · RejetéIn einem dicht bebauten, gut mit dem ÖV erschlossenen Gebiet mit Einbahnverkehr und Begegnungszone darf von den Erschliessungsanforderungen der Zugangsnormalien abgewichen werden; ein Durchbruch einer denkmalgeschützten Mauer ist zulässig, wenn er mit dem Schutzzweck vereinbar ist.
  7. VGer ZH VB.2016.0055921.12.2016 · RejetéDie Erschliessungsstrasse für einen Quartierplan muss nach dem Zeitpunkt der Quartierplaneinleitung den aktuellen Zugangsnormalien genügen; massgebend für die Dimensionierung ist der zonengemässe Endausbau, nicht der heutige Bestand, und die Anstösser sind grundsätzlich kostenpflichtig für den Strassenausbau.

Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.