Bestimmung · 5 Entscheide

§ 23 Abs. 1 VRG

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Entscheide zu § 23 Abs. 1 VRG

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  1. VGer ZH VB.2023.0053511.04.2024 · AbgewiesenWenn durch eine Projektänderung allen Rügen aus dem ersten Rekurs entsprochen wurde, ist dieser als gegenstandslos abzuschreiben; bei Projektänderungen können nur diejenigen Projektteile neu überprüft werden, die durch die Änderung betroffen sind.
  2. VGer ZH VB.2021.0009927.10.2021 · RückweisungEnthält eine BZO keine Geschosszahlvorschriften, können Bauten innerhalb des durch Gebäude- und Firsthöhe definierten Profils (Käseglocke) grundsätzlich frei gestaltet werden; die Käseglocke wird aus der Messweise von § 280 Abs. 1 PBG und den kommunalen Höhenmassen errechnet. Bei der Bestimmung des massgebenden Terrains ist unerheblich,…
  3. VGer ZH VB.2019.0082120.08.2020 · AbgewiesenEine Mobilfunkantenne muss in Bezug auf die Einordnung nach § 238 Abs. 2 PBG nur im optischen Zusammenhang mit einem Schutzobjekt beurteilt werden, wenn sie und das Schutzobjekt gemeinsam wahrnehmbar sind; blosser Sichtkontakt über mehr als 90 m bei mehreren dazwischenliegenden Gebäuden reicht nicht aus. Für den engen räumlichen…
  4. VGer ZH VB.2020.0014120.08.2020 · RückweisungEin Rückzug eines Rekurses ist nur wirksam, wenn er von einem freien und unmissverständlichen Willen getragen ist; eine Erklärung, die unter Willensmängeln oder unvollständiger Information über die rechtlichen Konsequenzen abgegeben wurde, ist nicht als bedingungsloser Rückzug zu werten.
  5. VGer ZH VB.2019.0071927.02.2020 · AbgewiesenDer blosse Verweis auf eine frühere Rekurseingabe gegen einen anderen Bauentscheid genügt den formellen Anforderungen an Antrag und Begründung einer Rekursschrift nach § 23 Abs. 1 VRG nicht, auch wenn das frühere Projekt denselben Standort betrifft.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.