Entscheide zu § 228 Abs. 2 PBG
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- VGer ZH VB.2022.00295Durch Parzellierung dürfen keine den Bauvorschriften widersprechenden Verhältnisse geschaffen werden. Eine Unterschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstände mittels Näherbaurechts ist nur zulässig, wenn anhand eines Vergleichsprojekts nachgewiesen wird, dass die Bestandesbaute die aufgrund der primären Baubegrenzungsnormen…
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0169/2018Wenn nach einer Parzellierung einer Arealüberbauung ein baurechtswidriger Zustand entsteht (keine Spiel- und Ruheflächen auf einzelnen Parzellen), ist die Baubehörde auf Anzeige hin verpflichtet, den rechtmässigen Zustand herzustellen; die Verweigerung jeglichen Handelns stellt eine Rechtsverweigerung dar.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.