Décisions relatives à § 228 al. 2 PBG
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- VGer ZH VB.2022.00295Durch Parzellierung dürfen keine den Bauvorschriften widersprechenden Verhältnisse geschaffen werden. Eine Unterschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstände mittels Näherbaurechts ist nur zulässig, wenn anhand eines Vergleichsprojekts nachgewiesen wird, dass die Bestandesbaute die aufgrund der primären Baubegrenzungsnormen…
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0169/2018Wenn nach einer Parzellierung einer Arealüberbauung ein baurechtswidriger Zustand entsteht (keine Spiel- und Ruheflächen auf einzelnen Parzellen), ist die Baubehörde auf Anzeige hin verpflichtet, den rechtmässigen Zustand herzustellen; die Verweigerung jeglichen Handelns stellt eine Rechtsverweigerung dar.
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.