Bestimmung · 6 Entscheide

§ 221 StG ZH

6 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
6
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
17 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 221 StG ZH

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZH SB.2023.0003523.08.2023 · AbgewiesenBei der Grundstückgewinnsteuer sind die Anlagekosten für ein bebautes Grundstück einschliesslich des darauf befindlichen Gebäudes anzurechnen, wenn kein reiner Landverkauf nachgewiesen werden kann; allein die spätere Neuüberbauung durch den Käufer genügt nicht als Beweis für ein wirtschaftliches Abbruchobjekt.
  2. VGer ZH SB.2021.0001005.05.2021 · AbgewiesenWer bei einer Arealüberbauung eine federführende Rolle im Rahmen einer einfachen Gesellschaft einnimmt, mit dem Ziel, Liegenschaften zu entwickeln und mit Gewinn zu veräussern, übt selbständige Erwerbstätigkeit (gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel) aus; der private Gestaltungsplan als planungsrechtliches Instrument indiziert die…
  3. VGer ZH SB.2020.0008702.12.2020 · RückweisungEine Gehörsverletzung liegt vor, wenn das Steuerrekursgericht die Frage, ob der 'Vergabegewinn' aus einem Werkvertrag mit einer nahestehenden Gesellschaft als wertvermehrender Aufwand für die Grundstückgewinnsteuer anerkennbar ist, trotz substanziierter Vorbringen der Pflichtigen nicht prüft; die Sache ist zur Neubeurteilung…
  4. VGer ZH SB.2020.0004530.09.2020 · GutgeheissenDie Steuerbehörde darf eine Ermessenseinschätzung vornehmen, wenn Grundeigentümerin und Werkerstellerin eine wirtschaftliche Einheit bilden und die Pflichtige sich weigert, die erforderlichen Unterlagen (Bauabrechnung, Gesellschaftsvertrag) einzureichen; die Höhe der Schätzung ist zu bestätigen.
  5. VGer ZH SB.2019.0010001.04.2020 · AbgewiesenEine Ermessenseinschätzung bei der Grundstückgewinnsteuer ist zulässig, wenn der Pflichtige trotz mehrfacher Mahnung keine separaten Steuererklärungen pro Handänderung einreicht; die Ermessenseinschätzung kann nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit angefochten werden.
  6. VGer ZH SB.2015.0009727.01.2016 · RückweisungZur Schätzung des Verkehrswerts einer Hotelliegenschaft eingeholtes Gutachten ist aufzuheben und zum Neuentscheid zurückzuweisen, wenn es unvollständig und ohne hinreichende Grundlagennachweise erstellt wurde und der Wert von Grundstück und Liegenschaft bei der ertragswertorientierten Ermittlung nicht berücksichtigt wurde.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.