Décisions relatives à § 221 StG ZH
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- VGer ZH SB.2023.00035Bei der Grundstückgewinnsteuer sind die Anlagekosten für ein bebautes Grundstück einschliesslich des darauf befindlichen Gebäudes anzurechnen, wenn kein reiner Landverkauf nachgewiesen werden kann; allein die spätere Neuüberbauung durch den Käufer genügt nicht als Beweis für ein wirtschaftliches Abbruchobjekt.
- VGer ZH SB.2021.00010Wer bei einer Arealüberbauung eine federführende Rolle im Rahmen einer einfachen Gesellschaft einnimmt, mit dem Ziel, Liegenschaften zu entwickeln und mit Gewinn zu veräussern, übt selbständige Erwerbstätigkeit (gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel) aus; der private Gestaltungsplan als planungsrechtliches Instrument indiziert die…
- VGer ZH SB.2020.00087Eine Gehörsverletzung liegt vor, wenn das Steuerrekursgericht die Frage, ob der 'Vergabegewinn' aus einem Werkvertrag mit einer nahestehenden Gesellschaft als wertvermehrender Aufwand für die Grundstückgewinnsteuer anerkennbar ist, trotz substanziierter Vorbringen der Pflichtigen nicht prüft; die Sache ist zur Neubeurteilung…
- VGer ZH SB.2020.00045Die Steuerbehörde darf eine Ermessenseinschätzung vornehmen, wenn Grundeigentümerin und Werkerstellerin eine wirtschaftliche Einheit bilden und die Pflichtige sich weigert, die erforderlichen Unterlagen (Bauabrechnung, Gesellschaftsvertrag) einzureichen; die Höhe der Schätzung ist zu bestätigen.
- VGer ZH SB.2019.00100Eine Ermessenseinschätzung bei der Grundstückgewinnsteuer ist zulässig, wenn der Pflichtige trotz mehrfacher Mahnung keine separaten Steuererklärungen pro Handänderung einreicht; die Ermessenseinschätzung kann nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit angefochten werden.
- VGer ZH SB.2015.00097Zur Schätzung des Verkehrswerts einer Hotelliegenschaft eingeholtes Gutachten ist aufzuheben und zum Neuentscheid zurückzuweisen, wenn es unvollständig und ohne hinreichende Grundlagennachweise erstellt wurde und der Wert von Grundstück und Liegenschaft bei der ertragswertorientierten Ermittlung nicht berücksichtigt wurde.
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.