Bestimmung · 1 Entscheid

§ 221 Abs. 2 StG ZH

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an.

Entscheide
1
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 221 Abs. 2 StG ZH

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZH SB.2020.0006521.10.2020 · AbgewiesenEine Gesellschaft ist als gewerbsmässige Liegenschaftenhändlerin zu qualifizieren, wenn der Gesellschaftszweck auf die Erzielung von Gewinn durch Veräusserung von weiterentwickelten Liegenschaften ausgerichtet ist, auch wenn nur wenige Transaktionen vorgenommen wurden und die Haltedauer länger war.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.