Entscheide zu § 220 Abs. 1 PBG
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- VGer ZH VB.2020.00390Eine Ausnahmebewilligung von einer Gewerbeanteilspflicht nach § 220 PBG setzt besondere, objektive Verhältnisse voraus; bei Unternehmen und Genossenschaften mit spezifischer Zweckbestimmung kann die Art des Bauvorhabens besondere Verhältnisse begründen, sofern die Ausnahme nicht gegen Sinn und Zweck der Gewerbeanteilsvorschrift verstösst.
- BRG ZH BRGE III Nr. 0063/2020Eine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des zonengemässen Mindestgewerbeanteils in der Zentrumszone setzt besondere Verhältnisse objektiver Art voraus; die Zweckbestimmung einer Wohnbaugenossenschaft stellt keinen solchen Grund dar (§ 220 Abs. 1 PBG). Die Ausnahmebewilligung darf zudem dem planerischen Ziel einer…
- VGer ZH VB.2018.00061Eine raumplanungsrechtliche Ausnahmebewilligung für eine Hafenanlage setzt besondere Verhältnisse voraus; Planungen unterer Stufen müssen der Richtplanung entsprechen, und Abweichungen vom kantonalen Richtplan sind nur bei sachlicher Rechtfertigung und untergeordneter Natur zulässig.
- BRG ZH BRGE I Nr. 0025/2016Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Wohnanteils zugunsten von Räumen einer Religionsgemeinschaft (Synagoge) ist rechtmässig, wenn besondere Verhältnisse gemäss § 220 Abs. 1 PBG vorliegen; die hypothetische Möglichkeit einer Wohnanteilsübertragung schliesst die Ausnahmebewilligung nicht aus.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.