Bestimmung · 4 Entscheide

§ 220 Abs. 1 PBG

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Entscheide zu § 220 Abs. 1 PBG

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  1. VGer ZH VB.2020.0039003.12.2020 · RückweisungEine Ausnahmebewilligung von einer Gewerbeanteilspflicht nach § 220 PBG setzt besondere, objektive Verhältnisse voraus; bei Unternehmen und Genossenschaften mit spezifischer Zweckbestimmung kann die Art des Bauvorhabens besondere Verhältnisse begründen, sofern die Ausnahme nicht gegen Sinn und Zweck der Gewerbeanteilsvorschrift verstösst.
  2. BRG ZH BRGE III Nr. 0063/202006.05.2020 · AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des zonengemässen Mindestgewerbeanteils in der Zentrumszone setzt besondere Verhältnisse objektiver Art voraus; die Zweckbestimmung einer Wohnbaugenossenschaft stellt keinen solchen Grund dar (§ 220 Abs. 1 PBG). Die Ausnahmebewilligung darf zudem dem planerischen Ziel einer…
  3. VGer ZH VB.2018.0006109.05.2019 · AbgewiesenEine raumplanungsrechtliche Ausnahmebewilligung für eine Hafenanlage setzt besondere Verhältnisse voraus; Planungen unterer Stufen müssen der Richtplanung entsprechen, und Abweichungen vom kantonalen Richtplan sind nur bei sachlicher Rechtfertigung und untergeordneter Natur zulässig.
  4. BRG ZH BRGE I Nr. 0025/201622.01.2016 · AbgewiesenDie Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Wohnanteils zugunsten von Räumen einer Religionsgemeinschaft (Synagoge) ist rechtmässig, wenn besondere Verhältnisse gemäss § 220 Abs. 1 PBG vorliegen; die hypothetische Möglichkeit einer Wohnanteilsübertragung schliesst die Ausnahmebewilligung nicht aus.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.