Décisions relatives à § 220 al. 1 PBG
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- VGer ZH VB.2020.00390Eine Ausnahmebewilligung von einer Gewerbeanteilspflicht nach § 220 PBG setzt besondere, objektive Verhältnisse voraus; bei Unternehmen und Genossenschaften mit spezifischer Zweckbestimmung kann die Art des Bauvorhabens besondere Verhältnisse begründen, sofern die Ausnahme nicht gegen Sinn und Zweck der Gewerbeanteilsvorschrift verstösst.
- BRG ZH BRGE III Nr. 0063/2020Eine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des zonengemässen Mindestgewerbeanteils in der Zentrumszone setzt besondere Verhältnisse objektiver Art voraus; die Zweckbestimmung einer Wohnbaugenossenschaft stellt keinen solchen Grund dar (§ 220 Abs. 1 PBG). Die Ausnahmebewilligung darf zudem dem planerischen Ziel einer…
- VGer ZH VB.2018.00061Eine raumplanungsrechtliche Ausnahmebewilligung für eine Hafenanlage setzt besondere Verhältnisse voraus; Planungen unterer Stufen müssen der Richtplanung entsprechen, und Abweichungen vom kantonalen Richtplan sind nur bei sachlicher Rechtfertigung und untergeordneter Natur zulässig.
- BRG ZH BRGE I Nr. 0025/2016Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Wohnanteils zugunsten von Räumen einer Religionsgemeinschaft (Synagoge) ist rechtmässig, wenn besondere Verhältnisse gemäss § 220 Abs. 1 PBG vorliegen; die hypothetische Möglichkeit einer Wohnanteilsübertragung schliesst die Ausnahmebewilligung nicht aus.
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.