Bestimmung · 1 Entscheid

§ 21a Abs. 1 lit. a VRG

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Entscheide zu § 21a Abs. 1 lit. a VRG

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  1. VGer ZH VB.2020.0013609.07.2020 · AbgewiesenDie kommunale Energieplanung ist ein bloss behördenverbindlicher Sachplan und keine individuell-konkrete Anordnung; sie stellt kein mit Rekurs beim Bezirksrat anfechtbares Anfechtungsobjekt dar, soweit sie Grundeigentümer nur mittelbar berührt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.