Bestimmung · 3 Entscheide

§ 213 Abs. 1 PBG

3 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
3
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 213 Abs. 1 PBG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZH VB.2023.0021116.11.2023 · AbgewiesenÜber die Schutzwürdigkeit eines Inventarobjekts haben nicht die Stimmbürger, sondern der Gemeindevorstand zu entscheiden; ein Volksentscheid über ein Bauvorhaben kann allenfalls das Gewicht entgegenstehender Interessen belegen, nimmt die Interessenabwägung aber nicht vorweg. Das mittelgrosse bis hohe Erhaltungsinteresse überwog…
  2. VGer ZH VB.2017.0085005.04.2018 · AbgewiesenEin Provokationsbegehren nach § 213 Abs. 1 PBG setzt ein aktuelles Interesse voraus; wer eine Liegenschaft ohne Baubewilligung verändert und das Begehren einzig im Zusammenhang mit dem nachträglichen Baubewilligungsverfahren stellt, hat kein solches Interesse.
  3. BRG ZH BRGE IV Nr. 0059/201612.05.2016 · AbgewiesenDer Gemeinderat kann auf ein Provokationsbegehren eines Grundeigentümers zur Klärung der Schutzwürdigkeit seines Gebäudes eintreten, wenn der Eigentümer ein aktuelles Interesse glaubhaft macht; das aktuelle Interesse ist zu bejahen, wenn das Gebäude ernsthaft renoviert werden soll.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.