Bestimmung · 1 Entscheid

§ 211 Abs. IV PBG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an.

Entscheide
1
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 211 Abs. IV PBG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZH VB.2026.0017621.05.2026 · AbgewiesenRechtsmitteln gegen Schutzmassnahmen kommt nach § 211 Abs. 4 PBG keine aufschiebende Wirkung zu; von dieser gesetzlichen Regelung kann nach § 25 Abs. 3 VRG nur bei besonderen Gründen abgewichen werden, die vorliegend nicht vorlagen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.