Bestimmung · 19 Entscheide

§ 21 Abs. 1 VRG

19 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
19
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Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 21 Abs. 1 VRG

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  1. BRG ZH BRGE II Nr. 0128/202526.08.2025 · AbgewiesenIm Lärmschutzverfahren für Staatsstrassen sind Erleichterungen von den Immissionsgrenzwerten durch die Baudirektion zu beurteilen; ein Anspruch auf Festsetzung von Tempo 30 ausserhalb der Projektfestsetzung besteht nicht, wenn die zuständige Behörde diesen Schritt aus Verhältnismässigkeitsgründen zurückgestellt hat.
  2. VGer ZH VB.2024.0004626.06.2025 · NichteintretenIst die beabsichtigte Fahrtroute durch den Innenhof gestaltungsplanwidrig und damit rechtlich unzulässig, fehlt es der Beschwerdeführerin am schutzwürdigen Interesse an einer Verschiebung eines Verkehrssignals.
  3. VGer ZH VB.2024.0024504.12.2024 · Besonderer AusgangMit der Rechtskraft der Kündigung eines langfristigen Mietverhältnisses fällt die Rekurslegitimation einer Mieterin dahin; ein als gegenstandslos abgeschriebenes Rekursverfahren ist nicht weiter zu verfolgen.
  4. VGer ZH VB.2023.0062610.10.2024 · NichteintretenPersonen, die in deutlicher Entfernung zur geplanten Asylunterkunft wohnen und nur allgemeine Sicherheitsbedenken für das Quartier geltend machen, sind nicht stärker betroffen als andere Quartierbewohner und daher nicht rekurslegitimiert.
  5. VGer ZH VB.2023.0056129.08.2024 · AbgewiesenEin behördlicher Beschluss, der inhaltlich nichts Neues gegenüber einer bereits rechtskräftigen Anordnung regelt, hat keinen verfügungscharakter; auf eine Beschwerde dagegen ist nur einzutreten, wenn ein praktischer Nutzen aus einer allfälligen Aufhebung erkennbar ist.
  6. VGer ZH VB.2023.0068911.04.2024 · NichteintretenGrundstücke in über 100 m Entfernung ohne enge Raumbeziehung zum Baugrundstück begründen keine Rekurslegitimation; auch eine behauptete Sichtverbindung vermag allein keine besondere Betroffenheit zu belegen.
  7. VGer ZH VB.2023.0023811.01.2024 · AbgewiesenZur Anfechtung von Strassenprojekten mit Verkehrsberuhigungsmassnahmen muss eine besondere Betroffenheit von gewisser Intensität vorliegen; die Teilnahme am Mitwirkungsverfahren und die Eigenschaft als Gemeindemitglied begründen keine Rechtsmittellegitimation.
  8. VGer ZH VB.2023.0023507.12.2023 · AbgewiesenZur Anfechtung einer Bewilligung für eine Wärmepumpe in der Landwirtschaftszone ist legitimiert, wer von Auswirkungen besonders berührt ist; ein Mieter oder Pächter kann legitimiert sein, muss aber das Rechtsverhältnis glaubhaft darlegen. Räumliche Distanz allein begründet keine Legitimation.
  9. VGer ZH VB.2023.0034416.11.2023 · AbgewiesenEin Nachbar, dessen Grundstück 90 Meter Luftlinie vom Baugrundstück entfernt liegt und der keine konkreten Beeinträchtigungen seiner Liegenschaft geltend macht, hat kein schutzwürdiges Interesse an der Rekurserhebung; eine allgemeine Opposition gegen Grossprojekte genügt für die Legitimation nicht.
  10. VGer ZH VB.2021.0081819.04.2022 · AbgewiesenWer nicht innert Frist einen Bauentscheid verlangt hat, kann die Rechtmässigkeit des bewilligten Bauprojekts (hier: angeblich fehlende wasserrechtliche Konzession) nicht nachträglich im Rahmen eines Rechtsverweigerungsrekurses geltend machen. Die fehlende räumliche Nähe des Beschwerdeführers zum Baugrundstück begründet kein…
  11. VGer ZH VB.2020.0040422.07.2020 · AbgewiesenZur Rekurslegitimation gegen ein Strassenprojekt bedarf es eines schutzwürdigen Interesses; eine blosse gelegentliche freizeitliche Nutzung des Projektperimeters ohne Wohnortsnähe und ohne Immissionsbetroffenheit begründet kein schutzwürdiges Interesse im Sinn von § 21 VRG.
  12. VGer ZH VB.2020.0013609.07.2020 · AbgewiesenDie kommunale Energieplanung ist ein bloss behördenverbindlicher Sachplan und keine individuell-konkrete Anordnung; sie stellt kein mit Rekurs beim Bezirksrat anfechtbares Anfechtungsobjekt dar, soweit sie Grundeigentümer nur mittelbar berührt.
  13. VGer ZH VB.2018.0058122.08.2019 · Besonderer AusgangEin baurekursgerichtlicher Zwischenentscheid, der nur die Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG beurteilt und den Rechtsstreit nicht abschliessend regelt, ist anfechtbar; auf die Beschwerde ist insoweit einzutreten.
  14. VGer ZH VB.2019.0006913.06.2019 · GutgeheissenFür die Rechtsmittellegitimation von Nachbarn im Baubewilligungsverfahren genügt es, dass eine Beeinträchtigung durch das Vorhaben nicht auszuschliessen ist; die Immissionen müssen nicht explizit dem Streitobjekt zuordenbar sein, wenn dies nach objektivierter Betrachtung als Nachteil empfunden wird.
  15. VGer ZH VB.2018.0074407.02.2019 · AbgewiesenEine Person ist legitimiert, ein vorsorgliches Nutzungsverbot einer Skateanlage anzufechten, wenn Lärmimmissionen der Anlage auf ihrem Balkon hörbar sind und sie damit stärker als beliebige Dritte betroffen ist.
  16. VGer ZH VB.2018.0029129.11.2018 · AbgewiesenDie Nachfolge in der Miete von Geschäftsräumen bewirkt keinen Eintritt der Nachmieterin in die Parteistellung der Vormieterin im baurechtlichen Rekursverfahren; die Nachmieterin leitet ihre Rechte ausschliesslich vom Vermieter, nicht von der Vormieterin ab.
  17. VGer ZH VB.2017.0079207.06.2018 · RückweisungDie unmittelbare Angrenzung an ein Baugrundstück begründet im Regelfall die Rekurslegitimation des Nachbarn; bei Fehlen besonderer Umstände ist auch die Legitimation betreffend Parkplätze auf dem Nachbargrundstück zu bejahen.
  18. VGer ZH VB.2017.0080701.03.2018 · NichteintretenEine Bauherrschaft, deren Baugesuch vollumfänglich entsprochen wurde, hat kein schutzwürdiges Rechtsschutzinteresse an einem Rekurs gegen die Baubewilligung; der Beschwerdegegenstand ist auf dasjenige beschränkt, was bereits Gegenstand des angefochtenen Beschlusses war.
  19. VGer ZH VB.2016.0034327.10.2016 · AbgewiesenEine Mieterin ist vor dem Baurekursgericht nicht rekurslegitimiert gegen einen Räumungsbefehl, wenn sie weder Bauherrin noch Adressatin des Befehls ist und das Mietverhältnis nicht mehr auf Dauer angelegt war.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.