Bestimmung · 9 Entscheide

§ 207 PBG ZH

9 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
9
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
44 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 207 PBG ZH

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZH VB.2020.0080225.11.2021 · Teilweise gutgeheissenBeim Entscheid, ob ein schutzwürdiges Einzelobjekt unter Schutz gestellt werden soll, verfügen Gemeinden über ein erhebliches Auswahlermessen; beim Verzicht auf die Unterschutzstellung eines wichtigen Zeugen muss die Gemeinde ihre Denkmalpflegestrategie unter Verweis auf vergleichbare Schutzobjekte darlegen und eine umfassende…
  2. VGer ZH VB.2020.0086203.06.2021 · RückweisungDie Unterschutzstellung eines Gartens als Teil einer Gesamtgartenanlage setzt voraus, dass die Qualität der gesamten Anlage umfassend gewürdigt wird; ein Gutachten, das nur den Einzelgarten, nicht aber die Gesamtanlage bewertet, ist unvollständig und führt zur Rückweisung zur Sachverhaltsfeststellung.
  3. BRG ZH BRK: entscheidauszug-aus-brge-iii-nrn--0030-0031-2021-vom-10--maerz-2021-110.03.2021 · AbgewiesenSchutzentscheide der Baudirektion über zwei typengleiche Brückenbauwerke sind eigenständig zu beurteilen; die Stadt als Rekurrentin kann nicht erfolgreich verlangen, dass statt des geschützten Objekts das andere Bauwerk unter Schutz gestellt wird, wenn die Interessenabwägung der Baudirektion vertretbar ist.
  4. BRG ZH BRGE IV Nr. 0014/201928.02.2019 · Teilweise gutgeheissenDie Revision der kantonalen Verordnung über den Schutz der Katzenseen ist teilweise aufzuheben, wenn auf bestimmten Grundstücken Naturschutzumgebungszonen IIA ausgeschieden wurden, die mit dem Pufferzonen-Schlüssel der Flachmoorverordnung nicht vereinbar sind; die Baudirektion hat für diese Bereiche konforme Schutzzonen festzusetzen.
  5. BRG ZH BRK: entscheidauszug-aus-brge-iii-nrn--0168-0169-2018-vom-7--november-201807.11.2018 · GutgeheissenDie Revision einer kantonalen Naturschutzverordnung (Natur- und Landschaftsschutzgebiete mit überkommunaler Bedeutung) ist aufzuheben und zur Überarbeitung zurückzuweisen, wenn unbestrittene Moorvegetation im Teilgebiet Brandschänki nicht als Naturschutzzone I ausgeschieden wurde und die erforderlichen Pufferzonen für das…
  6. BRG ZH BRGE IV Nr. 0121/201726.10.2017 · AbgewiesenDer Verzicht des Stadtrats Bülach auf Unterschutzstellung der Südfassade des Bettenhauses A des Brunnerstifts (Spital Bülach) ist nicht zu beanstanden, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung dieses Bauelements im Verhältnis zu den öffentlichen Interessen an einer zeitgemässen und leistungsfähigen Gesundheitsversorgung nicht…
  7. BRG ZH BRK: entscheidauszug-aus-brge-iii-nrn--0110bis0128-2016-vom-24--august-201624.08.2016 · RückweisungDer Verzicht der Baudirektion auf die Unterschutzstellung inventarisierter Siedlungen (Sängglen und Pfaffenstein II, Fällanden) ist aufzuheben, wenn die Prüfung der Schutzwürdigkeit ungenügend war; die Baudirektion hat einen neuen Entscheid innert Jahresfrist zu fällen (§ 209 Abs. 3 PBG) und bis dahin vorsorgliche Schutzmassnahmen…
  8. BRG ZH BRK: entscheidauszug-aus-brge-iii-nrn--0150bis0174-2016-vom-24--august-201624.08.2016 · RückweisungDer Verzicht der Baudirektion auf die Unterschutzstellung inventarisierter Siedlungen (Sängglen und Pfaffenstein II, Fällanden) ist aufzuheben, wenn die Prüfung der Schutzwürdigkeit ungenügend war; die Baudirektion hat einen neuen Entscheid innert Jahresfrist zu fällen (§ 209 Abs. 3 PBG) und bis dahin unverzüglich vorsorgliche…
  9. BRG ZH BRGE IV Nr. 0077/201609.06.2016 · GutgeheissenDer Verzicht der Baudirektion auf die Unterschutzstellung einer historischen Kapelle (Chrischona-Gemeinde, Zell-Rämismühle) ist aufzuheben, wenn die Kapelle als schutzwürdiges und schutzwürdiges Kulturobjekt zu qualifizieren ist; das geltend gemachte öffentliche Interesse am künftigen Ausbau des Alters- und Pflegeheims vermag den…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.