Entscheide zu § 205 lit. a PBG
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- VGer ZH VB.2020.00618Die Festlegung einer Kernzone ermöglicht keinen Schutz der Bausubstanz eines Einzelobjekts und kein Abbruchverbot; für solche Massnahmen ist eine formelle Unterschutzstellung erforderlich. Vor einer Unterschutzstellung eines schutzwürdigen Einzelobjekts ist eine Abwägung zwischen Schutzinteressen und entgegenstehenden öffentlichen oder…
- VGer ZH VB.2019.00133In Kernzonen gelten die erhöhten Gestaltungsanforderungen nach § 238 Abs. 2 PBG; kommunale Kernzonenvorschriften gehen dieser Bestimmung vor, soweit sie konkreter oder strenger sind.
- VGer ZH VB.2019.00781Eine denkmalpflegerische Verfügung, welche einen Hauptbau als schützenswert qualifiziert, aber aufgrund von Verhältnismässigkeitsüberlegungen nur die Kernzonenvorschriften als Schutzmassnahme anordnet, steht einem späteren Abbruch und Neubau nicht entgegen; massgebend ist der nach allgemeinen Auslegungsregeln ermittelte Rechtssinn der…
- VGer ZH VB.2019.00649In einer Kernzone gelangen die erhöhten Gestaltungsanforderungen von § 238 Abs. 2 PBG zur Anwendung; reduzierte Strassenabstände können im Interesse des Ortsbildschutzes zulässig sein, und ein Volumenverzicht ist nur bei klar und krassem Widerspruch zur baulichen Umgebung zu verlangen.
- VGer ZH VB.2016.00394Die blosse Erwähnung einer Aussichtsparzelle im technischen Bericht eines Quartierplans vermag den für den Aussichtsschutz nach § 205 lit. a PBG erforderlichen Zonenplaneintrag nicht zu ersetzen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.