Decisioni su § 205 lett. a PBG
Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.
- VGer ZH VB.2020.00618Die Festlegung einer Kernzone ermöglicht keinen Schutz der Bausubstanz eines Einzelobjekts und kein Abbruchverbot; für solche Massnahmen ist eine formelle Unterschutzstellung erforderlich. Vor einer Unterschutzstellung eines schutzwürdigen Einzelobjekts ist eine Abwägung zwischen Schutzinteressen und entgegenstehenden öffentlichen oder…
- VGer ZH VB.2019.00133In Kernzonen gelten die erhöhten Gestaltungsanforderungen nach § 238 Abs. 2 PBG; kommunale Kernzonenvorschriften gehen dieser Bestimmung vor, soweit sie konkreter oder strenger sind.
- VGer ZH VB.2019.00781Eine denkmalpflegerische Verfügung, welche einen Hauptbau als schützenswert qualifiziert, aber aufgrund von Verhältnismässigkeitsüberlegungen nur die Kernzonenvorschriften als Schutzmassnahme anordnet, steht einem späteren Abbruch und Neubau nicht entgegen; massgebend ist der nach allgemeinen Auslegungsregeln ermittelte Rechtssinn der…
- VGer ZH VB.2019.00649In einer Kernzone gelangen die erhöhten Gestaltungsanforderungen von § 238 Abs. 2 PBG zur Anwendung; reduzierte Strassenabstände können im Interesse des Ortsbildschutzes zulässig sein, und ein Volumenverzicht ist nur bei klar und krassem Widerspruch zur baulichen Umgebung zu verlangen.
- VGer ZH VB.2016.00394Die blosse Erwähnung einer Aussichtsparzelle im technischen Bericht eines Quartierplans vermag den für den Aussichtsschutz nach § 205 lit. a PBG erforderlichen Zonenplaneintrag nicht zu ersetzen.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.