Bestimmung · 1 Entscheid

§ 203 Abs. 1 lit. g PBG

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Entscheide zu § 203 Abs. 1 lit. g PBG

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  1. BRG ZH BRGE I Nr. 0072/201629.04.2016 · AbgewiesenEine kommunale Schutzverordnung für Trockenrasen und Magerwiesen als Naturschutzobjekte gemäss § 203 Abs. 1 lit. g PBG ist rechtmässig; auch langfristig brachliegende Parzellen können dem Natur- und Landschaftsschutz unterstellt werden, wenn die schutzwürdigen Elemente vorhanden sind.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.